Freiheit für die 17

Von Michael Krämer · · 2015/03

Im April 2014 startete eine Kampagne zur Begnadigung von 17 Frauen, die nach einer Frühgeburt oder Fehlgeburt wegen (versuchten) Mordes verurteilt wurden. Getragen wird die Kampagne von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen El Salvadors. Die aktivste ist die „Agrupación Ciudadana por la Despenalización del Aborto“ („Vereinigung von BürgerInnen zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen“). Der Menschenrechtsombudsmann El Salvadors, David Morales, bemängelt vor allem Verletzungen des Rechts auf ein faires Verfahren.

Im November 2014 kam eine Frau, Mirna, (zu ihrem Schutz gab die Kampagne nur ihren Vornamen bekannt, Anm.) frei, nachdem ihre zwölfjährige Haftstrafe abgelaufen war. Am 21. Jänner wurde dann Guadalupe Vásquez vom Parlament begnadigt. Vor sieben Jahren wurde sie im Alter von 18 auf dem Weg von der Arbeit nach Hause vergewaltigt, erzählte aber aus Angst und Scham niemandem davon. Sie bemerkte nicht, dass sie durch die Vergewaltigung schwanger geworden war und verlor bei einer Frühgeburt den Fötus. Obwohl der Autopsie-Befund als Todesursache des Fötus „unbestimmt“ vermerkte, wurde Guadalupe wegen Mordes zu 30 Jahren Haft verurteilt.

Die Regierungspartei FMLN hat zwar Angst davor, dass die Rechte das Thema im Wahlkampfthema für Stimmungsmache nutzt, hat sich aber einstimmig für die Begnadigung von Guadalupe Vásquez ausgesprochen.

Die größte Oppositionspartei, die rechte ARENA, hat prompt Verfassungsbeschwerde gegen die Begnadigung eingereicht.

Reproduktives Unrecht

El Salvador hat eine der repressivsten Abtreibungsgesetzgebungen weltweit. Seit einer Strafrechtsreform 1998 ist ein Schwangerschaftsabbruch unter allen Umständen verboten, selbst bei Vergewaltigung oder bei Gefahr für das Leben der Mutter. Auf eine Abtreibung stehen bis zu acht Jahre Gefängnis. Häufig werden die betroffenen Frauen jedoch wegen Mordes angeklagt und zu 20, 30 oder sogar bis zu 40 Jahren Gefängnis verurteilt. Vorurteilsbeladene RichterInnen fällen Indizienurteile, die fast immer sehr armen Frauen haben nur PflichtverteidigerInnen, die sich gar nicht erst richtig in den Fall einarbeiten. ÄrztInnen und das Gesundheitspersonal von Krankenhäusern müssen laut Gesetz entgegen der ärztlichen Schweigepflicht die Polizei einschalten, wenn sie einen Verdacht auf eine Abtreibung haben. So werden immer wieder Frauen verhaftet, die wegen einer Früh- oder Fehlgeburt in ein Krankenhaus gekommen sind.

Die Kampagne „Freiheit für die 17“ hat in El Salvador breite Unterstützung, aber auch viele einflussreiche Gegner. Neben ARENA sind dies die meisten Kirchen und sogenannte Lebensschützergruppen wie „Sí a la vida“ („Ja zum Leben“). Diese schrecken vor keiner Lüge zurück: Aus dem Einsatz für Frauenrechte machen sie eine Kampagne, die zu einem „Genozid an wehrlosen Kindern“ führt. Dabei bringen sie die Kampagne selbst mit dem Holocaust und anderen schweren Menschheitsverbrechen in Verbindung. Diese Gruppen verfügen über viel Einfluss in den Medien. So erscheinen in der größten Tageszeitung des Landes, „El Diario de Hoy“, regelmäßig Artikel und Kolumnen, die versuchen, die Kampagne zu diskreditieren. Auch der Direktor des Gerichtsmedizinischen Instituts El Salvadors, José Miguel Fortín Magaña, verleumdet die Kampagne und die 17 Frauen immer wieder als Kindsmörderinnen.

International findet die Kampagne Unterstützung. So bemängelte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen 2014 die fehlenden reproduktiven Rechte in El Salvador als Verstoß gegen internationale Menschenrechtsabkommen. Die im vergangenen Herbst gestartete Kampagne von Amnesty International zu reproduktiven Rechten hat El Salvador als ein Schwerpunktland ausgewählt. Schon im Juli 2014 hatten 17 Mitglieder des Europaparlaments, darunter Vizepräsidentin Ulrike Lunacek von den Grünen, in einem Brief an das salvadorianische Parlament die Freilassung der 17 Frauen gefordert. Inzwischen hat sich der Oberste Gerichtshof El Salvadors gegen eine Begnadigung der verbleibenden 15 Frauen ausgesprochen. Die Kampagne für ihre Freilassung wird fortgesetzt.

Michael Krämer ist Redakteur bei der entwicklungspolitischen Zeitschrift Südlink, die vierteljährlich in Berlin erscheint.

Das INKOTA-Netzwerk in Berlin hat eine Briefaktion zur Unterstützung der Kampagne gestartet: www.inkota.de/frauenrechte-el-salvador

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